GUT ORGANISIERT. KLAR GEREGELT.

Ein reibungsloser Vereinsbetrieb lebt von klaren Abläufen und gegenseitiger Rücksichtnahme. In diesem Bereich finden Sie die entsprechenden Informationen.

Hausordnung

Unsere Hausordnung soll einen reibungslosen, sicheren und respektvollen Vereinsbetrieb ermöglichen. Sie gilt für alle Mitglieder und Gäste des Ruderclubs Undine e. V. Radolfzell und basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein.


1. Ruderbetrieb und Zeiten

Der Ruderbetrieb kann täglich im Zeitraum von 7:00 bis 21:00 Uhr stattfinden.
Dabei sind die Stegzeiten so zu gestalten, dass alle Mitglieder den Steg unter gegenseitiger Rücksichtnahme nutzen können.


2. Haus- und Ordnungsrecht

Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, gilt während bestimmter Zeiten ein jeweils verantwortliches Haus- bzw. Ordnungsrecht:

  • Während der offiziellen Breitensporttermine
    liegt das Hausrecht am Steg und auf dem Bootsplatz bei der Stegbetreuung.

  • Während der Trainingszeiten der Rennruderer
    übt der verantwortliche Trainer das Hausrecht am Steg und auf dem Bootsplatz aus.

  • Während der Zeiten des Thekendienstes
    hat dieser das Ordnungsrecht auf dem Vereinsgelände.

Alle Diensthabenden (Stegbetreuung, Trainer, Thekendienst) sind angehalten, ihr Haus- und Ordnungsrecht im Sinne des Vereins, mit Augenmaß und respektvoll auszuüben.


3. Nutzung von Räumen und Anlagen

  • Die Nutzung der Trainingshalle ist durch eine separate Nutzungsordnung geregelt.

  • Die Vermietung des Clubraums für Veranstaltungen mit Nichtmitgliedern als Gästen erfolgt gemäß der geltenden Gebührenordnung.
    Entsprechende Formulare sind im Mitgliederbereich unter „Clubraummiete“ zu finden.


4. Rücksichtnahme und Ruhe

Unser Vereinsgelände liegt in einem sensiblen Umfeld. Daher bitten wir alle Mitglieder um besondere Rücksichtnahme:

  • Wir achten das Ruhebedürfnis der Kurgäste.

  • Die Gartenliegen für die Kurgäste sind bitte auf der Wiese im Bereich vor dem Kraftraum stehen zu lassen.

  • Ab 22:00 Uhr gilt die Nachtruhe auf dem gesamten Vereinsgelände.


5. Schlussbestimmung

Diese Hausordnung dient dem fairen Miteinander, der Sicherheit und dem Erhalt einer angenehmen Vereinsatmosphäre.
Alle Mitglieder werden gebeten, durch ihr Verhalten zu einem positiven Erscheinungsbild des Vereins beizutragen.

Ruderordnung

Ruderordnung

Gemeinsam rudern – sicher, fair und verantwortungsvoll

Rudern ist ein Mannschaftssport. Voraussetzung für einen reibungslosen Sportbetrieb im Verein ist daher ein funktionierendes und respektvolles Miteinander. Wir setzen voraus, dass sich alle Mitglieder an die allgemeinen gesellschaftlichen Regeln halten und einen kameradschaftlichen, rücksichtsvollen Umgang pflegen – geprägt von Offenheit, Hilfsbereitschaft und der Bereitschaft, sich aktiv zum Wohl der Clubgemeinschaft einzubringen.

Diese Grundhaltung ist die selbstverständliche Erwartung an alle Mitglieder des Ruderclub Undine e.V. Radolfzell. Sie lässt sich nicht vollständig in Regeln fassen.

Die nachfolgende Ruderordnung regelt daher ausschließlich den organisatorischen und rechtlichen Rahmen des Ruderbetriebs.


1. Teilnahme am Ruderbetrieb

Das Recht zur Nutzung vereinseigener Boote ist ausschließlich aktiven Mitgliedern vorbehalten, die sicher schwimmen können.

Für Anfängerinnen, Anfänger und Gäste gelten folgende Voraussetzungen:

  • Einsteiger ohne Rudererfahrung
    → Teilnahme an einem Ruderkurs (kostenpflichtig)

  • Wiedereinsteiger
    → Überprüfung der Kenntnisse durch einen Trainer (kostenlos)

  • Ruderer aus anderen Vereinen
    → Teilnahme an offenen Ruderterminen (kostenlos, Spende erwünscht)

  • Freunde/Bekannte ohne belegte Rudererfahrung
    → Teilnahme am Schnupperrudern (kostenpflichtig)

  • Freunde/Bekannte mit belegter Rudererfahrung
    → Nur in Begleitung eines Undine-Mitglieds (kostenlos, Spende erwünscht)

  • Besuchende Rudervereine mit Bootsausleihe
    → Rollsitzgeld 5 € pro Sitz und Tag oder Gegenbesuch

  • Einzelausbildung von Undine-Mitgliedern durch C-Trainer
    → kostenpflichtig entsprechend der Einsteigerschulung
    (gilt als Umgehung der regulären Einsteiger-Schulung)

Über Vergaben und Ausnahmen entscheidet der Ressortleiter Sport, sein Vertreter oder die Trainer.


2. Organisation des Ruderbetriebs

Im Rahmen des Schulruderns können bestimmte Boote nach Absprache mit dem Ressortleiter Sport und seinem Vertreter auch außerhalb der festen Rudertermine sowie zu bestimmten Regattaterminen genutzt werden.

Die festen Rudertermine werden spätestens zum Anrudern bekanntgegeben.
Um ausreichend Ruderplätze sicherzustellen, müssen die Boote zu diesen Zeiten verfügbar sein.


3. Allgemeine Regeln für den Ruderbetrieb

Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Regeln verbindlich einzuhalten:

3.1 Kleidung

Ruderfahrten sind nur in geeigneter Sportkleidung erlaubt.
Das blaue Undine-Trikot ist – mit Ausnahme des täglichen Trainings der Rennruderer – verpflichtend.

3.2 Fahrtenbuch

Jede Fahrt ist vor Beginn vom Steuer- bzw. Bootsobmann im Fahrtenbuch einzutragen (Datum, Abfahrtszeit, Boot, Mannschaft, Fahrtziel).
Nach der Fahrt sind Ankunftszeit, Kilometerangabe sowie ggf. besondere Vorkommnisse (z. B. Bootsschäden) zu ergänzen.
Bei größeren Schäden ist unverzüglich der Ressortleiter Sport oder sein Vertreter zu informieren.

3.3 Umgang mit Booten

Skulls oder Riemen sind vor dem Einsetzen zum Steg zu tragen.
Boote dürfen nur mit ausreichender Personenzahl und größter Sorgfalt eingesetzt und herausgenommen werden.
Anwesende Mitglieder sind verpflichtet, hierbei Hilfestellung zu leisten.

Je nach Bootstyp erfolgt das Ein- und Aussetzen parallel, senkrecht oder über die Rolle.
Boote ohne Kielleiste dürfen nicht über die Rolle bewegt werden. Bootswand und Pritsche dürfen sich nicht berühren.

3.4 Pflege und Lagerung

Nach jeder Fahrt sind Boote, Riemen, Skulls, Dollen, Rollbahnen und Zubehör gründlich zu reinigen und korrekt zu lagern.
Kleine Reparaturen (z. B. Schrauben nachziehen) sind sofort vorzunehmen.
Boote dürfen nicht in den Böcken gedreht werden. Böcke sind nach Gebrauch an ihren Platz zurückzubringen.


4. Verhalten auf dem Wasser

  • Der Steg ist grundsätzlich in östlicher Richtung zu verlassen und anzufahren.
    Bei starkem Wind erfolgt das An- und Ablegen gegen die Windrichtung.

  • Die zuletzt ankommende Mannschaft zieht den Steg hoch.

  • Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht oder mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Verantwortlichen rudern.

  • In ungesteuerten Booten trägt der Bugmann die Kursverantwortung.

  • Alle Rudernden müssen Steuerbefehle verstehen und ein Boot steuern können (Inhalt der Anfängerkurse).

  • Bei Sturmwarnung ist das Rudern verboten.
    Bei Unwettern ist sofort das Bootshaus oder das nächstgelegene Ufer anzulaufen.

  • Fahrten bei Dunkelheit sind nur mit vorgeschriebener Beleuchtung (weißes Rundumlicht in 1 m Höhe) zulässig und mit dem Ressortleiter Sport abzustimmen.


5. Sicherheit und Naturschutz

  • Auf dem Bodensee sind Rettungswesten ab 300 m Uferentfernung verpflichtend (Ausnahme Rennboote).
    Die Beschaffung liegt in der Verantwortung der Mitglieder.

  • Ansammlungen ruhender Wasservögel sind zu meiden; Schutzzonen dürfen nicht befahren werden.

  • Bei Unfällen oder Materialbruch sind alle in der Nähe befindlichen Mitglieder zur sofortigen Hilfeleistung verpflichtet.


6. Fahrten, Winterbetrieb und Training

  • Ganztägige Fahrten sowie mehrtägige Wanderfahrten sind rechtzeitig anzumelden.

  • Im Winter darf nur ufernah und nur in Mannschaftsbooten gerudert werden. Einerfahrten sind untersagt (Ausnahme Rennruderer).

  • Bei Eisbildung herrscht generelles Ruderverbot.

  • Die Nutzung der Trainingshalle erfolgt gemäß Belegungsplan.
    Nach 21:00 Uhr ist während der Belegung durch Kurgäste kein Training möglich.


7. Boote, Motorboote und Vereinsfahrzeuge

  • Lagerplätze für Boote werden durch den Ressortleiter Sport vergeben.
    Ein generelles Recht auf Lagerung besteht nicht; Privatboote nur eingeschränkt und kostenpflichtig.

  • Motorboote dienen ausschließlich Trainingsbegleitung und Bergung.
    Sie dürfen nur von autorisierten Mitgliedern geführt werden.

  • Vereinsfahrzeuge und Anhänger dürfen nur für Vereinszwecke genutzt werden.
    Jede Nutzung ist abzustimmen; Schäden sind sofort zu melden.


8. Schlussbestimmungen

Die Einhaltung dieser Ruderordnung dient der Sicherheit, dem Erhalt des Bootsparks und einem fairen Vereinsbetrieb.
Fahrlässig verursachte Schäden sind zu ersetzen.
Verstöße können durch den Vorstand mit Verwarnungen, Rudersperren oder dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.

 

Der Vorstand, Juli 2014 (mit Ergänzungen zur Bootsnutzung durch Anfänger und Gäste sowie zur Einlagerung von Privatbooten vom 20.10.2021)

Winterregeln

Sicherheit hat Vorrang

Mit der Zeitumstellung im Oktober und dem traditionellen Abrudern treten im Ruderclub Undine e.V. Radolfzell die Winterregeln für den Ruderbetrieb in Kraft. Diese gelten bis zum Anrudern im Frühjahr.

Rudern ist grundsätzlich – im Winter jedoch in besonderem Maße – mit erhöhten Risiken verbunden. Ein Kentern bei den im Winter herrschenden Wassertemperaturen ist akut lebensgefährlich. Aus diesem Grund sind alle Mitglieder verpflichtet, die folgenden Regelungen konsequent einzuhalten.


1. Grundsätzliche Einschränkungen im Winter

  • Rudern ist ausschließlich in Ufernähe erlaubt.
    Dabei ist besondere Vorsicht geboten, da aufgrund niedriger Wasserstände Steine, Pfosten und andere Hindernisse eine erhöhte Gefahr darstellen.

  • Seequerungen sind grundsätzlich untersagt.

  • Jede Ruderin und jeder Ruderer muss eine Rettungsweste tragen.


2. Einschränkungen nach Revier

  • Der Markelfinger Winkel darf grundsätzlich nicht befahren werden.
    (siehe Ergänzung unten)


3. Regelungen zu Bootstypen

Verbot von Einerfahrten

Fahrten im Einer sind im Winter grundsätzlich untersagt.

Ausnahmen vom Einerverbot

Ausnahmen gelten ausschließlich für:

  • Fahrten in Booten mit erhöhter Sicherheitsbauweise:
    Dampfnudel, Klepperle, Jaudi

  • Fahrten mit Begleitboot

  • Fahrten mit Rennbooten (Skiffs) unter folgenden Voraussetzungen:

    • mehrjährige Erfahrung im Skiffrudern (z. B. Master-Ruderer)

    • Volljährigkeit

    • Einhaltung des festgelegten Trainingskorridors:

      • Mit Bug Richtung Westen (Radolfzell): ufernah bis zur Mole

      • Mit Bug Richtung Osten (Liebesinsel): ufernah bis zum Anleger Mettnau


4. Wetter, Temperatur und Eisbildung

  • Nähert sich die Lufttemperatur dem Gefrierpunkt oder droht Eisbildung, ist das Rudern verboten.

  • Vor jeder Ausfahrt sind Temperatur, Sichtverhältnisse, Wind und Wellengang sorgfältig zu prüfen.

  • Bei unsicherer Wetterlage oder Prognose ist auf das Rudern zu verzichten.


5. Naturschutz im Winter

Gerade in den Wintermonaten ist auf den Naturschutz besonders zu achten.
Die Ruhe- und Schutzbereiche der Wasservögel sind unbedingt zu meiden.


6. Schlussbestimmung

Diese Winterregeln dienen dem Schutz von Leib und Leben sowie einem verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Revier. Alle Mitglieder sind angehalten, diese Regelungen eigenverantwortlich und konsequent einzuhalten.


Der Vorstand
November 2022


Ergänzung (Oktober 2023)

Nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 09.08.2023 darf der Markelfinger Winkel im Zeitraum vom 15.10. bis einschließlich 13.03. nicht befahren werden.

Ruderkommandos

Die folgenden Ruderkommandos dienen der klaren Verständigung innerhalb der Mannschaft und sorgen für einen sicheren und koordinierten Ablauf an Land und auf dem Wasser.
Ankündigungs- und Ausführungskommandos sind deutlich zu unterscheiden und korrekt auszuführen.


1. Kommandos an Land und am Steg

„Mannschaft ans Boot“ – „Hebt auf!“

Vor diesem Kommando müssen Skulls (Riemen) und weiteres Zubehör bereits zum Steg gebracht worden sein.

„Boot drehen“ – „Wasserseite hoch!“

Beim Drehen des Bootes ist unbedingt darauf zu achten, dass die Ausleger den Boden nicht berühren.

„Fertigmachen zum Einsteigen“ – „Steigt ein!“

Alle Ruderinnen und Ruderer stehen mit einem Fuß auf dem Einsteigebrett, der andere Fuß ist zum Abstoßen auf dem Steg bereit.

„Klarmeldung!“

Beginnend am Bug melden sich alle Sportlerinnen und Sportler einzeln ruderbereit:
„1 fertig!“, „2 fertig!“, usw.


2. Grundlegende Fahrkommandos

„Alles vorwärts … Los!“

Aus der Auslage gehen, die Blätter senkrecht drehen und den Durchzug ausführen.

„Ruder … Halt!“

Das Ankündigungskommando erfolgt beim Vorderzug, das Ausführungskommando beim Endzug.
Die Ruder werden in Orthogonalstellung gebracht.

„Blätter … Ab!“

Die Blätter werden flach auf das Wasser gelegt.

„Stoppen … Stoppt!“

Durch dosiertes Gegenkanten der flach liegenden Blätter schneiden diese langsam unter Wasser.
Anschließend werden die gegengekanteten Blätter mit gestreckten Armen bis zur Senkrechten weitergekantet.


3. Rückwärtsfahren und Wenden

„Alles rückwärts … Los!“

Aus der Rücklage, Blattstellung entgegengesetzt zum Vorwärtsrudern.
Volle Nutzung der Rollbahn, Ankanten der Blätter während des Luftweges.

„Wende über Backbord … Los!“

(Steuerbord entsprechend)
Aus der Rücklage, Backbordblatt um 180° aufgedreht, Steuerbordblatt flach.
Volle Rollbahn. In der Auslage: Backbordblatt ankanten, Steuerbordblatt aufdrehen und Zug.

„Kurze Wende über Backbord … Los!“

(Steuerbord entsprechend)
Backbordholm am Körper (Blatt 180° aufgedreht), Steuerbordholm in Armauslage (Blatt aufgedreht).
Ohne Rollbahn, gleichzeitige entgegengesetzte Wasserarbeit beider Bordseiten.
Blätter im Luftweg senkrecht.


4. Skulls- und Riemenkommandos

„Skulls (Riemen) … Lang!“

bzw. „Backbord … Lang!“ / „Steuerbord … Lang!“
Ankündigung in der Auslage, Ausführung nach dem Ausheben der Blätter.
Die Holme bleiben in der Hand.

„Skulls (Riemen) … Vor!“

Führen der Skulls aus der Längsseitslage in die Orthogonalstellung.


5. Aussteigen und Anlegen

„Fertigmachen zum Aussteigen“ – „Steigt aus!“

Der Steuermann bzw. die Steuerfrau ist bereits ausgestiegen und hält das Boot mittig fest.
Der wasserseitige Fuß steht auf dem Einsteigebrett.
Beim Aussteigen wird das wasserseitige Ruder mit herausgenommen.


6. Sonder- und Korrekturkommandos

„Backbord überziehen!“

(Steuerbord entsprechend)
Das gegenüberliegende Ruder wird nicht so weit in die Auslage gebracht.
Auf der genannten Seite wird kräftiger gezogen.

„Hochscheren!“

Im Freilauf werden die Innenhebel tief ins Boot gedrückt, z. B. bei hohen Wellen.

„Halbe Kraft!“ / „Ohne Kraft!“

Der Durchzug erfolgt mit reduzierter oder nahezu ohne Kraft.

„Frei weg!“

Dieses Kommando hebt Sonderkommandos wie „Überziehen“, „Hochscheren“, „Halbe Kraft“ usw. wieder auf.